Hauff GmbH

Finanz- u. Versicherungsmakler

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines:

Die nachfolgenden Allg. Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler, Lerchenstr. 9, 71566 Althütte, zur Verfügung gestellten Leistungen. Durch die Nutzung unserer Internetseiten, des Angebots sowie der schriftlichen Beratung von Hauff GmbH, gelten nachstehende Bedingungen als verbindlich vereinbart.

Sämtliche Versicherungs- und Tarifinformationen stellen wir ausschließlich Endverbrauchern unverbindlich und kostenlos zur Verfügung. Für Endverbaucher ist der kostenfreie Ausdruck gestattet. Eine gewerbliche sowie kommerzielle Nutzung sowie das Anfertigen von Kopien der Programme, der Daten oder die Weitergabe der Daten und Informationen ist ausdrücklich nicht gestattet.

Die Versicherungsvergleiche werden nach den Angaben des Nutzers ermittelt. Aufgrund bestimmter, individueller Konstellationen (Gefahrenverhältnisse, Vorschäden usw.) können die von den Versicherern ermittelten Beiträge von den angezeigten abweichen. Die Beitragsabweichungen können sowohl Rabatte als auch Zuschläge ausmachen.

Die Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler ist ständig um Aktualisierung und Richtigkeit des zugrunde liegenden Datenmaterials bemüht, kann dafür jedoch keinerlei Gewähr oder Haftung übernehmen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass nur eine begrenzte Anzahl von Versicherern und Tarifen in den Angeboten enthalten ist. Dies bedeutet, dass es noch weitere Versicherungsangebote mit günstigeren oder teureren Beiträgen geben kann.

Wird der Antrag direkt auf der Webseite ausgefüllt bzw. abgeschlossen, wird auf eine Beratung und Dokumentation ausdrücklich verzichtet, dh. der Kunde/ die Kundin wünscht ausdrücklich die beantragte Versicherung mit dem beantragten Tarf.

Versicherungsmaklervertrag:

Sobald der Kunde einen Antag / Deckungsauftrag ausfüllt und an die Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler sendet, gilt nachfolgender Einzelmaklervertrag vereinbart: Der Auftraggeber beauftragt die Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler mit der Vermittlung eines Versicherungsvertrages. Die Vermittlung weiterer Versicherungsverträge für den Auftraggeber durch die Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler bedarf des Abschlusses eines neuen Versicherungsmaklervertrages. Der Versicherungsmaklervertrag erfasst keine gesetzlichen Versicherungen (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen) sowie sonstige Sozialversicherungen. Die Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler erfüllt im Rahmen der Vermittlung dieses Versicherungsvertrages die nach dem Gesetz geschuldeten Pflichten eines Versicherungsmaklers. Der durch die Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler vermittelte Versicherungsvertrag wird auch nach Herbeiführung des Vermittlungserfolges durch die Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler betreut, sofern die Vertragsparteien keine hiervon abweichenden Vereinbarungen getroffen haben. Weitere Versicherungsverträge des Auftraggebers, die die Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler nicht vermittelt hat, werden durch die Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler nicht betreut, sofern für diese Verträge nicht ausdrücklich ein Versicherungsmaklervertrag abgeschlossen wird. Der Versicherungsmaklervertrag kann jederzeit gekündigt werden. Die Parteien sind sich darüber einig, daß der Versicherungsmaklervertrag auch endet, wenn ein anderer Versicherungsmakler beauftragt wird oder der Kunde den Versicherungsvertrag kündigt. 

Maklervollmacht:

Für die Vertretungsbefugnisse der Firma Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler gegenüber den Versicherungsgesellschaften und sonstigen Produktgebern erteilt der Auftraggeber hiermit der Hauff GmbH eine Maklervollmacht. Diese Vollmacht umfaßt insbesondere:

1) die uneingeschränkte Aktiv- und Passivvertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern, Finanzdienstleistern und  sonstigen  Produktanbietern. Sie schließt die Abgabe und den Empfang aller die vermittelten und/oder betreuten Verträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen ein.

Kündigungen, Rücktritts- und Anfechtungserklärungen, Mahnung und Versendung von Versicherungsschutz sowie sämtliche Erklärungen, die mit einer Fristsetzung verbunden sind, müssen dem Vollmachtgeber direkt zugestellt werden, wobei die Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler gleichzeitig durch Übersenden einer Kopie zu informieren ist. Der Auftraggeber weist die oben genannten Informationsträger ausdrücklich an, der Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler uneingeschränkt Auskunft zu erteilen.

2) die Kündigung bestehender und den Abschluß neuer Versicherungsverträge.

3) die Mitwirkung bei der Schadenregulierung.

Die Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden. 

Pflichten des Auftraggebers:

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler alle vertragsrelevanten und risikorelevanten Umstände unverzüglich mitzuteilen, insbesondere wenn sich bezüglich des durch die Hauff GmbH, Finanz u. Versicherungsmakler vermittelten Versicherungsvertrages diejenigen Umstände verändert haben, die bei Abschluß des konkret durch Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler vermittelten Versicherungsvertrages vorlagen.

 Haftung und Verjährung:

Die Haftung der Firma Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten auf einen Betrag von 1.500.000,00 € je Schadenfall begrenzt. Die Firma Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, eine hiervon abweichende individuelle Vereinbarung mit der Firma Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler zu treffen und den Haftpflichtversicherungsschutz der Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler auf eigene Kosten auf die gewünschte Versicherungssumme zu erhöhen.

Ansprüche auf Schadenersatz aus dem Versicherungsmaklervertrag wegen einer leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben müsste. Spätestens verjähren diese Ansprüche jedoch fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsmaklervertrages.

Vorstehende Regelungen gelten nicht, soweit die Haftung der Firma Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht. Unberührt bleibt ferner die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung der sich aus den §§ 60 -66 VVG ergebenen Pflichten.

Datenschutzerklärung / Einwilligung des Auftraggebers:

Der Auftraggeber willigt ein, daß die Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler personenbezogene Daten erhebt und speichert, soweit dies zur Erfüllung des Versicherungsmaklerauftrages erforderlich ist.

Der Auftraggeber willigt ein, daß die von der Firma Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler angesprochenen Versicherer und sonstigen Produktgeber im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (z. Bsp. Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/ Vertragsänderung) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche und an andere Versicherer un ihre Verbände übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Versicherungsvertrages auch für ensprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und künftigen Anträgen.

Der Auftraggeber willigt ferner ein, daß diese Versicherer allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen ihrer Versicherungsgruppe führen und an die Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler weitergeben, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung de Versicherungsmaklervertrages erforderlich ist.

Gesundheitsfragen dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden. Der Versicherer darf sie nur bei Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen, anderen Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften und Behörden erheben. Die Datenerhebung ist nur zulässig, soweit die Kenntnis der Daten für die Beurteilung des zu versichernden Risikos oder der Leistungspflicht erforderlich ist. An die Firma Hauff GmbH, Finanz- u. Versicherungsmakler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit dies zur Durchführung des Versicherungsmaklervertages erforderlich ist. Auf Wunsch werden dem Auftraggeber zusätzliche Informationen zur Datenübermittlung zugesandt. Etwaige Benachrichtigungen nach § 33 BDSG sind an den Auftraggeber zu richten.

Diese Einwilligung kann jederzeit durch den Auftraggeber widerrufen werden. Er kann jederzeit verlangen, Auskunft über seine gespeicherten Daten zu erhalten. Er kann jederzeit die Löschung seiner Daten verlangen und der Erhebung der Daten widersprechen.